Öffentliche Mitwirkungsauflage Ortsplanung "Festlegung Waldabstandslinien"

In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die
öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Teilrevision der Ortsplanung der Ge-
meinde Vaz/Obervaz statt. Dabei handelt es sich um Änderungen von untergeordneter
Bedeutung gemäss Art. 48 Abs. 3 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG).

Gegenstand:
Teilrevision Waldabstandslinien

Auflageakten:
- Genereller Gestaltungsplan 1:500 Waldabstandslinien

Grundlagen:
- Planungs- und Mitwirkungsbericht

Auflagefrist:
30. August bis 30. September 2024 (30 Tage)

Auflageort / -zeit:
Bauverwaltung Lenzerheide, während den Büroöffnungszeiten Tel.
081 385 21 10

Vorschläge und Einwendungen:
Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und be-
gründet Vorschläge und Einwendungen einreichen.

 

Lenzerheide, 30. August 2024
Der Gemeindevorstand

 

Auflageakten:

Genereller Gestaltungsplan 1:500 Waldabstandslinien
Planungs- und Mitwirkungsrecht Ortsplanung "Festlegung Waldabstandslinien"