Die Gemeindeversammlung

entscheidet über:

  • die Genehmigung des Budgets. Ein Budgetkredit ermächtigt den Gemeindevorstand, die laufende Rechnung und die Investitionsrechnung im betreffenden Jahr für den bezeichneten Zweck bis zum festgelegten Betrag zu belasten. Neue Aufwendungen und Ausgaben, die 1 Mio. Franken übersteigen sind zusätzlich der Urnengemeinde zur Genehmigung zu unterbreiten und bleiben gesperrt, bis diese Genehmigung erfolgt ist.
  • die Festsetzung des Steuerfusses.