Referendumspflichtiger Beschluss Gemeinderat zu Totalrevision Personalgesetz

 

Gemäss Art. 15 Abs. 2 des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden (BR 175.050; GG) unterliegt die Gesetzgebung des Gemeindeparlaments zwingend dem fakultativen Referendum. Gemäss Art. 23 der Verfassung der Gemeinde Vaz/Obervaz können 100 Stimmberechtigte eine Urnenabstimmung verlangen. Gemäss Art. 24 der Verfassung ist das Referendum innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung einzureichen. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist erwächst der Beschluss in Rechtskraft.

Die dazugehörige Botschaft an den Gemeinderat kann hier aufgerufen werden.