Campingverbot

Gemäss Art. 17 des Polizeigesetzes der Gemeinde Vaz/Obervaz ist das Campieren und Übernachten in Fahrzeugen nur auf den offiziellen Camping- und Stellplätzen erlaubt. Die Bevölkerung und Gäste werden gebeten, sich an dieses generelle Verbot zu halten.

Verstösse gegen das Verbot werden durch die Gemeindepolizei gemäss Art. 28 ff geahndet.

Vielen Dank für die Rücksichtnahme.

 

Gemeindevorstand Vaz/Obervaz