Energiestadt Vaz/Obervaz

Willkommen auf der Seite der Energiestadt Vaz/Obervaz. Hier erhalten Sie Informationen zu den Förderprogrammen, der Energiekommission sowie Kontaktangaben.

Die Gemeinde Vaz/Obervaz wurde im Jahr 2003 mit dem Label Energiestadt ausgezeichnet. Sie war damit eine der ersten Gemeinden im Kanton Graubünden überhaupt, welche diese Auszeichnung erhielt. Weitere Zertifizierungen folgten in den Jahren 2007, 2012 und 2016, 2020 und 2024. Beim Label Energiestadt handelt es sich um einen Leistungsausweis für Gemeinden, welche eine nachhaltige kommunale Energiepolitik vorleben und umsetzen.

Fördermittel / Finanzielle Unterstützung

Hier erhalten Sie einen Überblick über das kantonale und kommunale Förderprogramm.

Kantonales Förderprogramm für private Haushalte

Der Kanton fördert die energetische Erneuerung der Gebäudehülle sowie die Nutzung erneuerbarer Energien. Es werden finanzielle Beträge für folgende Massnahmen gesprochen:

  • Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge (NEU ab 2026)
  • Photovoltaikanlagen zur Nutzung des Flächenpotenzials (NEU ab 2026)
  • Photovoltaikanlagen für Winterstrom
  • Dämmung der Gebäudehülle (Fenster, Bauteile gegen aussen und unbeheizt) sowie Gesamtsanierungen
  • Neubauten mit Vorbildcharakter (Minergie-P)
  • Komfortlüftungsanlagen
  • Holzheizungen (als Hauptheizung und Ersatz von Öl-, Gas- oder Elektroheizungen)
  • Wärmepumpen (als Ersatz von Öl-, Gas- oder Elektroheizungen)
  • Thermische Solaranlagen (als Erstinstallation auf bestehenden Gebäuden)
  • Anschluss an ein Wärmenetz (als Ersatz von Öl-, Gas- oder Elektroheizungen)
  • Nutzungsgradverbesserungen (gewerbliche und industrielle Prozesse)


Weitere Informationen zu den kantonalen Fördermöglichkeiten erhalten Sie auf der Website des Kantons: Kantonale Fördergelder

Kantonales Förderprogramm für Gewerbe- und Industriebetriebe

Mit dem neuen kantonalen Förderprogramm unterstützt Graubünden Gewerbe- und Industriebetriebe bei wirksamen Massnahmen zur Senkung von Treibhausgasemissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz. Das Programm ist besonders relevant für Bergbahnen, Restaurants, Hotels, Landwirtschaftsbetriebe sowie weitere energieintensive Gewerbe- und Industriebetriebe.

  1. Treibhausgas-Verminderung: Gefördert werden Projekte zur Treibhausgasverminderung von mindestens 50 Prozent und mindestens 100 Tonnen CO₂-Äquivalenten pro Jahr. Der Förderbeitrag richtet sich nach der erzielten Einsparung und den Projektkosten und beträgt maximal CHF 300’000. Beispiele sind die Elektrifizierung von Pistenfahrzeugen, der Ersatz fossiler Küchen- und Prozesswärme oder die Abdeckung von Güllelagern.
  2. Nutzungsgradverbesserung: Auch Nutzungsgradverbesserungen von mindestens 25 Prozent werden unterstützt. Hier sind Beiträge von bis zu CHF 100’000 beziehungsweise maximal 50 Prozent der anrechenbaren Projektkosten möglich. Dazu zählen etwa der Ersatz ineffizienter Beschneiungspumpen, die Optimierung von Tiefkühllagern oder die Wärmerückgewinnung aus gewerblicher Kälte.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons Graubünden: Industrie

Kommunales Förderprogramm (NEU seit Januar 2026)

Die Energiestadt Vaz/Obervaz stärkt ihr Engagement für den Klimaschutz und führt ein neues kommunales Förderprogramm ein. Gleichzeitig werden die bestehenden Energieberatungen für Hauseigentümer*innen weitergeführt und finanziell unterstützt.

Mit dem neuen Förderprogramm erhöht die Gemeinde die kantonalen Förderbeiträge nach dem Energiegesetz des Kantons Graubünden um zusätzlich 10%. Gefördert werden Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien (siehe Auflistung oben), wobei der maximale Gemeindebeitrag pro Projekt bei 30 000 CHF liegt und der Gesamtförderanteil 50% der Investitionskosten nicht übersteigen darf. Die Gesuche müssen vor Baubeginn und innerhalb 90 Tage nach der Zusicherung des Kantons eingereicht werden. Das Förderprogramm gilt für Projekte ab dem 1. Januar 2026.

Vorgehen zur Einreichung des Gesuchs:

  1. Verfügung des kantonalen Departements (Förderzusage von Kanton) im Voraus einreichen, sobald diese vom Kanton erhalten wurde
  2. Auszahlungsbestätigung und Abschlussformular nachreichen (Erst dann erfolgt die Auszahlung der kommunalen Fördergelder)


Die Unterlagen sind jeweils per E-Mail bei den Werken Vaz/Obervaz einzureichen: bauundwerke@vazobervaz.ch

Alle Informationen zum Förderprogramm finden sich im Förderreglement:
Zum Förderreglement

Energieberatung

Ergänzend zum Förderprogramm bietet die Gemeinde vergünstigte Energieberatungen durch unabhängige Expert:innen aus der Region an. Die Beratungen zeigen auf, wie viel Energie und Kosten sich mit Sanierungen, erneuerbaren Heizsystemen und Solaranlagen einsparen lassen und welche kantonalen und kommunalen Fördergelder verfügbar sind. 

Mehr zur Energieberatung

Kommission Energiestadt

VorsitzNicole Sigron
MitgliederBeat Germann
Walter Büchi
Claudio Gini
Michael Hartmann

Ihre Ansprechperson

Laura Germann
Energiestadtberaterin Vaz/Obervaz
Tel +41 44 305 91 36
laura.germann@amstein-walthert.ch

 

Energiestadt Vaz Obervaz2

Energiepolitische Ziele

Die Energiestadt Vaz/Obervaz hat die Klima- und Energie-Charta der Städte und Gemeinden ratifiziert. Damit bekennt sie sich zu den Pariser Klimazielen und unterstützt den Bundesrat in seiner im August 2019 beschlossenen Zielsetzung, die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2050 auf netto null zu reduzieren.

Konkret werden dabei folgende Hauptziele verfolgt:

1. 100% erneuerbare Energie ohne Treibhausgasemissionen
Die gesamte Energieversorgung auf dem Gemeindegebiet (Strom, Wärme, Kälte, Mobilität und Prozessenergie) wird bis spätestens 2050 auf Energiequellen umgestellt, die 100% erneuerbar sind und keine Treibhausgasemissionen ausstossen.

2. Effiziente Energienutzung
Die genutzte Energie wird möglichst effizient genutzt und im Sinne des etablierten Konzeptes der 2000-Watt-Gesellschaft wird der Primärenergiebedarf bis 2050 auf rund 2000 Watt Dauerleistung pro Person reduziert – dies entspricht in der Tendenz den Effizienzzielen der Energiestrategie 2050 des Bundes und des nationalen Energiegesetzes.

3. Treibhausgasemissionen aus dem Konsum schrittweise reduzieren
Die übrigen Treibhausgasemissionen werden mit konkreten Massnahmen Schritt für Schritt gegen null reduziert: Dazu zählen insbesondere die grauen Treibhausgasemissionen verbunden mit den Lieferketten importierter Güter (z.B. Lebensmittel), mit Dienstleistungen und mit Finanzanlagen sowie die nicht-energiebedingten Treibhausgasemissionen aus der Herstellung von Baustoffen und der Landwirtschaft.

4. Monitoring: Die Zielerreichung überwachen
Für die Ziele 1 und 2 werden systematische quantitative Erfolgskontrollen durchgeführt.


Weitere Infos finden Sie in der Klima- und Energie-Charta