07.04.2026
Vogelgrippe I Aufhebung Schutzmassnahmen
Die Massnahmen zur Prävention der Aviären Influenza (Vogelgrippe) wurden per 1. April 2026 schweizweit aufgehoben. Nach der angespannten Lage im Winterhalbjahr und gestützt auf die aktuelle Risikobeurteilung hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Absprache mit den Kantonen entschieden, das gesamte Gebiet der Schweiz nicht mehr als Beobachtungsgebiet zu führen.
Die entsprechenden Einschränkungen für die Haltung von Hausgeflügel sowie von Schwimm- und Laufvögeln sind damit aufgehoben.
Unabhängig von der Aufhebung der Massnahmen gilt weiterhin:
- Tierhaltende und Tierärzteschaft sind angehalten, auf Krankheitsanzeichen zu achten
- Verdachtsfälle sind unverzüglich zu melden
- Allgemeine Biosicherheitsmassnahmen bleiben empfohlen
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BLV unter www.blv.admin.ch